Unser Service

Wenn Eltern sich trennen oder Familien belastet sind, löst dies eine Vielzahl von Gefühlen aus. Nicht nur die Welt der Eltern selbst, sondern vor allem die der Kinder gerät aus den Fugen. Sie sind konfrontiert mit Trauer, Wut, Verzweiflung, Angst.

Die Tatsache, nicht mehr mit beiden Elternteilen zusammen sein zu können, können Kinder in einen Loyalitätskonflikt bringen, denn sie lieben jeden ihrer Elternteile gleichermaßen. Sie können Ängste entwickeln, dass der jeweils andere Elternteil verletzt ist, wenn sie sich gerade bei einem Elternteil befinden und sich dort wohlfühlen oder die Angst, ein Elternteil für immer zu verlieren. Viele Kinder glauben, sie seien Schuld an der Trennung der Eltern oder an der momentanen Familiensituation.

So entsteht möglicherweise der Wunsch, die Eltern wieder zusammen zu bringen. Sie sind wütend, traurig und verzweifelt, wenn ihnen dies nicht gelingt. Besonders in der Zeit der Krise ist es wichtig, den Kindern immer wieder zu vermitteln, dass sie geliebt werden und vor allem, dass sie an der Situation der Eltern schuldlos sind. Einen respektvollen und höflichen Umgang der Eltern untereinander durchzusetzen, mag nicht leicht sein, sollte aber im Interesse der Kinder erstes Ziel sein. Die Kinder tragen in sich Anteile beider Eltern, sie sind eigene Persönlichkeiten, die es zu fördern gilt.

AUFTRAG UND ZIELE

  • Arbeit im gesamten Familiensystem und mit für die Familie wichtigen Bezugspersonen
  • Heilpädagogische Förderung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen in ihren Begegnungen mit ihren Eltern
  • Pädagogische Begleitung der Übergaben von einem Elternteil zum anderen für die Kinder und Jugendlichen
  • Geschützter Umgang an einem neutralen, sicheren Ort, z.B. in unseren Räumlichkeiten oder im sozialen Nahraum
  • Begleiten und Strukturieren der Umgangsanbahnung nach länger ausgesetztem Kontakt zwischen Eltern, Familienangehörigen, Kindern und Jugendlichen
  • Positive und stressfrei gestaltete Umgangskontakte mithilfe von Eltern- und / oder Familiengesprächen
  • Stärkung des Selbstwerts
  • Förderung der Konfliktfähigkeit innerhalb des Familiensystems- Zielführende Netzwerkarbeit mit allen am Prozess beteiligten Personen

BEGLEITETER UND BESCHÜTZTER UMGANG

Begleiteter Umgang ist eine zeitlich befristete Jugendhilfemaßnahme, die den Kontakt Heranwachsender zu ihren Eltern, einem Elternteil oder anderen für sie wichtigen Bezugspersonen fördern soll. Dieser wird individuell auf das jeweilige Kind angepasst.

Unser intensives, verlässliches und auf die Bedürfnisse der Eltern / Familien zugeschnittenes Angebot des begleiteten Umgangs wird von Pädagogen/innen begleitet, moderiert, angeleitet und strukturiert.

Es ermöglicht den Mädchen und Jungen, ihre Ängste, Sorgen und Unsicherheiten im Umgang mit ihren getrennten Eltern zu reflektieren und gemeinsam mit den Pädagogen/innen nach für sie passenden, adäquaten Lösungen zu suchen.

Themen, die das Elternsein betreffen und sich auf das Familiensystem – im Besonderen auf die Mädchen und Jungen – auswirken, werden (nach Möglichkeit) in gemeinsamen Elterngesprächen reflektiert und bearbeitet.

Unser professionelles Team mit seiner hohen Flexibilität unterstützt und begleitet die Erwachsenen, Kinder und Jugendlichen bei der Umsetzung der Ziele mit individuellen, maßgeschneiderten Angeboten.

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ERGÄNZUNGSPFLEGSCHAFT

Die Bedeutung einer Ergänzungspflegschaft:

Das Bürgerliche Gesetzbuch liefert die gesetzliche Basis in den §§ 1909 ff. für die Ergänzungspflegschaft.

Im deutschen Rechtssystem ist es gewollt, dass der vollständige Entzug der elterlichen Sorge der letzte Schritt ist, wenn alle anderen vorherigen Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Die Ergänzungspflegschaft stellt hierbei eine vorgeschaltete Maßnahme dar, welche den Teilentzug der elterlichen Sorge nach sich zieht.

Im Rahmen einer Ergänzungspflegschaft wird den Eltern oder einem Vormund das Sorgerecht in Teilbereichen entzogen und auf eine/n Dritte/n übertragen. Der gerichtlich eingesetzte Ergänzungspfleger erhält somit das Sorgerecht für bestimmte Aufgabengebiete, die Eltern bzw. der Vormund haben, jedoch ebenfalls weiterhin das Sorgerecht für festgelegte Bereiche.

SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE (SPFH)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Maßnahme zur Hilfe zur Erziehung, welche ihre gesetzliche Grundlage in § 31 SGB VIII hat.

Die Kontakte finden überwiegend im direkten Wohnumfeld der Familie oder im sozialen Nahraum, wie z.B. auf einem Kinderspielplatz, öffentlichen Einrichtungen, oder in der Natur statt. Bei Bedarf können auch die Räumlichkeiten von lebelos genutzt werden. Die Maßnahme wird in der Regel freiwillig von den Familien in Anspruch genommen. Ausnahmen hiervon sind gegeben, wenn das Jugendamt eine Familienhilfe vorschreibt, wie z.B. bei drohender Kindeswohlgefährdung.

Die Familienhilfe kann je nach Bedarf und Absprache folgende Aufgaben umfassen:

– Hilfestellung bei der Erziehung- Hilfestellung bei der Bewältigung von (Alltags-) Problemen

– Thematisierung der Wohn- / Finanzsituation

– Entschlüsseln von Familienstrukturen- Erarbeiten von Tages

– und Wochenstrukturen

– Förderung von Kommunikation innerhalb der Familie

– Begleitung von Gesprächen z.B. in Schule / Kita / Arztpraxen

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Familien, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden und/oder die sich mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert fühlen und bei der mindestens ein minderjähriges Kind lebt. Hierbei spielt es keine Rolle, aus welchen und wie vielen Mitgliedern die Familie besteht. In den Blick genommen wird die gesamte Familie. Familien getrennt lebender Eltern mit Kindern und/oder Jugendlichen mit folgenden Themen:

  • Kontaktabbrüche über einen längeren Zeitraum nach Trennung der Eltern
  • Übergänge bzw. Übergaben, die für alle Beteiligten mit Ängsten und kaum aushaltbaren Stresssituationen verbunden sind
  • hohes, zur Eskalation führendes Konfliktpotenzial, das sich negativ auf den Umgang oder die Übergaben auswirkt- vermutete oder bewiesene Kindeswohlgefährdung durch Umgangssuchende
  • Anbahnung von Kontakten nach längeren Unterbrechungen, wie z.B. zu Großeltern